„Wer den Ramadân fastet und ihm dann sechs Tage vom Monat Schawwâl folgen lässt“
Zur Gnade Allâhs des Erhabenen für seine Anbeter gehört es, dass die Stationen des Guten aufeinanderfolgen und die Belohnungen (zu manchen Zeiten) vervielfacht werden. Der Mu‘min bewegt sich in den Stunden seines Lebens zwischen verschiedenen Arten von Gottesverehrung und Opfergaben. Sobald er eine Anbetungshandlung beendet hat, beginnt er mit einer anderen.
Unser Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte einige Tage in jedem Monat freiwillig zu fasten, und er forderte uns auf, an einigen Tage des Jahres zu fasten, weil darin besonders reichliche Belohnung liegt. Das Fasten der sechs Tage im Monat Schawwâl im Anschluss an den Ramadân ist eine Sunna, aber keine Verpflichtung. Für den Muslim ist es vorgesehen, an diesen Tagen zu fasten, denn darin liegt ein gewaltiger Vorzug und reichlich Belohnung.
Wer sechs Tage im Schawwâl fastet, dem wird die Belohnung für ein ganzes Jahr Fasten aufgezeichnet. So wurde es vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dargelegt: „Wer den Ramadân fastet und ihm dann sechs Tage im Schawwâl folgen lässt, für den ist es so, als hätte er die ganze Zeit über (d. h. das ganze Jahr) gefastet“ (Muslim).
In diesem Hadîth leitet uns der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an, sechs Tage im Schawwâl zu fasten. Er zeigt uns, dass man nach dem Fasten des gesamten Ramadân und den zusätzlichen sechs Tagen im Schawwâl eine Belohnung erhält, die dem Fasten eines ganzen Jahres entspricht. Und das ist für uns eine große Gnade.
Ausführlicher wurde dies im Hadîth von Thaubân (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) bei Ibn Mâdscha belegt. Demnach sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer nach dem Îd Al-Fitr sechs Tage fastet, so gilt dies wie ein ganzes Jahr.“ Im Qurân heißt es: „Wer mit (etwas) Gutem kommt, erhält zehnmal soviel. Und wer mit einer bösen Tat kommt, dem wird nur gleichviel vergolten, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt“ (Sûra 6:160).
Ibn Radschab erwähnt im Kommentar zu diesem Hadîth Folgendes: „Fasten im Schawwâl und Scha‘bân ist wie das Sunna-Gebet vor und nach den Pflichtgebeten (Rawâtib). Damit kann man das ausgleichen, was im Pflichtgebet mangelhaft war oder fehlte. Die Pflichtgebete werden am Tag der Auferstehung durch die freiwilligen Gebete vervollständigt.“ Die meisten Menschen haben in ihrem Pflichtfasten Mängel und Defizite. Daher brauchen sie etwas, was ihre Taten ausgleicht. Auch sagte er: „Das Fasten nach dem Ramadân wiederaufzunehmen, ist ein Zeichen dafür, dass das Ramadân-Fasten angenommen wurde.“
Das Fasten der sechs Tage im Schawwâl hat keine feste Zeit. Der Muslim kann zu Beginn des Monats fasten, in der Mitte oder am Ende. Auch kann er die Tage hintereinander oder getrennt fasten, auch wenn es besser ist, am Anfang des Monats zu beginnen und es ununterbrochen fortzusetzen.
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